Einschulung

Die Einschulungen im Schuljahr 2025–26 sind nun abgeschlossen. Die Einschulungstermine für das nächste Schuljahr folgen dann zu Beginn der Sommerferien wieder an dieser Stelle. 

  • Schüler*innen mit Blockunterricht (nur Medienberufe) informieren sich bitte weiter hier.
  • Auszubildende aller Berufe können jederzeit nachgemeldet werden.
  • Die Informationen zur Anmeldung für unsere Abschlüsse für das nächste Schuljahr werden rechtzeitig bereitgestellt.

Medienberufe


Nach der Einschulung

  • Nach der Einschulung unterzeichnen Sie unseren Schulkontrakt. Er enthält die Schulregeln, Handy-Nutzungsordnung, Nutzungsbedingungen für die Hard- und Software der Schule und Datenschutzhinweise. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie Ihr Einverständnis.
  • Das RBBK erhebt von allen Schüler*innen ein jährliches Medien- und Kopiergeld in Höhe von 10 €. Bitte halten Sie dieses in bar ab der zweiten Schulwoche bereit.
  • Für den Schüler*innenausweis bringen Sie bitte ein Passfoto mit zur Schule. Dieses wird ab der zweiten Schulwoche von Ihrer Klassenlehrkraft eingesammelt. Sind Sie schon Schüler*in am RBBK, können Sie Ihren Schüler*innenausweis im Schulbüro verlängern. Bitte verzichten Sie aus organisatorischen Gründen nach Möglichkeit darauf, dies unmittelbar nach Schulstart zu tun.

Schulkontrakt

Weitere Servicethemen

Anmeldung und Abmeldung

Vor der Einschulung steht Ihre Anmeldung über das Portal Schüler Online (schueleranmeldung.de). Als Schüler*in einer allgemeinbildenden Dortmunder Schule bekommen Sie von Ihrer Schule ein Passwort. Alle anderen können sich ohne Passwort nach einer Registrierung ebenfalls über Schüler Online bewerben.

Ein leerer Klassenraum mit Gruppentischen zeigt eine Pause an

Unterrichts- und Pausenzeiten

Die erste Schulstunde beginnt um 07:30 Uhr. Regulär wird im 90-Minuten-Raster unterrichtet, dazwischen gibt es je 20 Minuten Pause. Einige Klassen haben Abendunterricht (18:00 bis 21:15 Uhr).

Krankmeldung: Eine Teetasse, Taschentücher und eine abgelegte Brille vor einem schwarzen Hintergrund

Krankmeldung und Beurlaubung

Bei Abwesenheit durch Krankheit melden Sie sich bitte unverzüglich krank. Jede Abwesenheit muss in der Schule entschuldigt werden. Geplante Abwesenheiten aus anderen Gründen müssen Sie vorab beurlauben lassen. 

Die Verfahren für Schüler*innen und Auszubildende unterscheidet sich.