Frau Angie Okon
Schulbüro Raum A.0.20
- Telefon: 0231 50-23147
- Fax: 0231 50-25120
In diesem Bereich finden Sie alle Informationen, wenn Sie sich auf einen Schulplatz bewerben wollen, ausbildungsbegleitend die Fachhochschulreife erwerben wollen (Doppelqualifikation), oder Auszubildende Ihres Betriebes an- bzw. abmelden wollen.
Die Anmeldeverfahren für Vollzeitbereich, die Fachschule oder eine duale Ausbildung unterscheiden sich:
Sie wollen einen der Schulabschlüsse am RBBK erwerben? Bewerben Sie sich während der Anmeldefristen über das Portal „Schüler Online“ auf unsere Bildungsgänge. Noch unsicher? Starten Sie den Bildungsnavigator!
In stark nachgefragten Bildungsgängen können wir unter Umständen nicht alle Schüler*innen aufnehmen. Nach Abschluss der ersten Bewerbungsrunde stellt unser Berufskolleg in der Regel erneut freie Plätze bei „Schüler Online“ ein (Nachrückverfahren). Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Sie wollen einen Abschluss zum Bachelor Professional in Technik machen? Wir bieten die Schwerpunkte Elektrotechnik und Medizintechnik an.
Hinweise zur Anmeldung finden Sie im Downloadbereich des Bildgungsgangs:
Für Auszubildende gibt es keine Anmeldefristen. Aus organisatorischen Gründen ist es wünschenswert, wenn Sie sich bzw. Ihre Auszubildenden noch vor den Sommerferien anmelden, sobald Sie den Vertrag der Kammer unterschrieben haben.
Wenn Ihre Ausbildung regulär am 01.08. bzw. 01.09. beginnt, können Sie im Laufe der Sommerferien auf der Schulhomepage Ihren Einschulungstag ablesen. An diesem Tag bekommen Sie Klasse, Stundenplan und weitere Informationen mitgeteilt.
Auskünfte zur Anmeldung erteilt das Schulbüro:
Wenn Sie den mittleren Schulabschluss oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe besitzen, haben Sie am RBBK die Möglichkeit, parallel zur Berufsausbildung die Fachhochschulreife („Fachabitur“) in der Doppelqualifikation zu erwerben.
Mit der Fachhochschulreife können Sie alle Studiengänge an Fachhochschulen studieren.
Bitte belehren Sie Schüler*innen, die im laufenden Schuljahr unter 18 sind oder 18 werden, über die weitere Berufsschulpflicht.
Nach der allgemeinen Schulpflicht schließt sich in Nordrhein-Westfalen die Schulpflicht in der Sekundarstufe II an. Bis zum Ende des Schuljahres, im dem Sie 18 werden, müssen Sie also eine Berufsschule oder sonstige Schule besuchen.
Die Schulpflicht in der Sekundarstufe II können Sie so erfüllen:
Auch beim Freiwilligen Sozialen Jahr ruht die Schulpflicht in der Sekundarstufe II.