Krankmeldung und Beurlaubung

  • Eine Krankmeldung erfolgt bei einer spontanen Abwesenheit durch Krankheit. Jede Krankheit müssen Sie in der Schule entschuldigen.
  • Die Beurlaubung ist für geplante Abwesenheiten gedacht. Sie muss spätestens zwei Wochen vor dem Termin beantragt werden und kann abgelehnt werden.

Das Verfahren unterscheidet sich für Schüler*innen aus dem Vollzeitbereich (allgemeinbildende Bildungsgänge) und Auszubildende (duales System):


Vollzeitschule

  • Wenn Sie am RBBK einen Schulabschluss machen, also Vollzeitschüler sind, melden Sie sich bei der Schulsozialarbeit krank.
  • Entschuldigungen schreiben Ihre Eltern (unter 18) oder Sie selbst (ab 18) schriftlich an die Klassenlehrkraft.
  • Anträge auf Beurlaubung, z. B. wegen religiösen Feiertagen oder Arztterminen, stellen Sie zwei Wochen im Voraus bei Ihrer Klassenlehrkraft.

Auszubildende (Duales System)

  • Sie melden sich direkt bei der Klassenlehrkraft krank.
  • Entschuldigungen stellt Ihr Betrieb mit unserem Entschuldigungsformular aus. Es kann per E-Mail oder händisch eingereicht werden.
  • Urlaubsanträge, z. B. bei betrieblichen Schulungen, Beerdigungen o. ä. sind zwei Wochen im Voraus ebenfalls an die Klassenlehrkraft zu richten.

Bitte nutzen Sie die jeweiligen Formulare.


Downloads

Antrag auf Beurlaubung

Entschuldigung für Azubis

Weitere Servicethemen

Unterrichts- und Pausenzeiten

Die erste Schulstunde beginnt um 07:30 Uhr. In der Regel wird im 90-Minuten-Raster unterrichtet, alle 90 Minuten gibt es eine 20-minütige Pause. Einige Klassen haben Abendunterricht (18:00–21:15).

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