Krankmeldung und Beurlaubung

  • Eine Krankmeldung erfolgt bei einer spontanen Abwesenheit durch Krankheit. Jede Krankheit müssen Sie in der Schule entschuldigen.
  • Die Beurlaubung ist für geplante Abwesenheiten gedacht. Sie muss spätestens zwei Wochen vor dem Termin beantragt werden und kann abgelehnt werden.

Das Verfahren unterscheidet sich für Schüler*innen aus dem Vollzeitbereich (allgemeinbildende Bildungsgänge) und Auszubildende (duales System):


Vollzeitschule

  • Wenn Sie am RBBK einen Schulabschluss machen, also Vollzeitschüler sind, melden Sie sich bei der Schulsozialarbeit krank.
  • Entschuldigungen schreiben Ihre Eltern (unter 18) oder Sie selbst (ab 18) schriftlich an die Klassenlehrkraft.
  • Anträge auf Beurlaubung, z. B. wegen religiösen Feiertagen oder Arztterminen, stellen Sie zwei Wochen im Voraus bei Ihrer Klassenlehrkraft.

Auszubildende (Duales System)

  • Sie melden sich direkt bei der Klassenlehrkraft krank.
  • Entschuldigungen stellt Ihr Betrieb mit unserem Entschuldigungsformular aus. Es kann per E-Mail oder händisch eingereicht werden.
  • Urlaubsanträge, z. B. bei betrieblichen Schulungen, Beerdigungen o. ä. sind zwei Wochen im Voraus ebenfalls mit dem Antragsformular an die Klassenlehrkraft zu richten.

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Antrag auf Beurlaubung

Entschuldigung für Azubis

Weitere Servicethemen

Unterrichts- und Pausenzeiten

Die erste Schulstunde beginnt um 07:30 Uhr. In der Regel wird im 90-Minuten-Raster unterrichtet, alle 90 Minuten gibt es eine 20-minütige Pause. Einige Klassen haben Abendunterricht (18:00–21:15).

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