Frau Angie Okon
Schulbüro Raum A.0.20
- Telefon: 0231 50-23147
- Fax: 0231 50-25120
Die Anmeldung erfolgt über das Portal „Schüler Online“ (schueleranmeldung.de).
Am Ende des Anmeldevorgangs generiert „Schüler Online“ ein eigenständiges Anmeldeformular. Dieses drucken Sie bitte aus und unterschreiben es, lassen es vom Betrieb stempeln, unterschreiben (einfach auf einer freien Stelle auf dem Formular – es gibt keinen vorgesehenen Platz) und senden es uns per E-Mail, Fax oder Post zu. Weitere schriftliche Unterlagen werden nicht benötigt.
Achtung: Ohne Stempel des Betriebs kann das Formular nicht akzeptiert werden. Eine persönliche Vorstellung ist nicht nötig.
Berufsschüler*innen erhalten keine Anmeldebestätigung durch unsere Schule, können jedoch ihren Anmeldestatus jederzeit in „Schüler Online“ verfolgen. Eine Schulbescheinigung kann erst nach dem ersten Schultag ausgestellt werden.
Für Auszubildende gibt es keine Anmeldefristen. Aus organisatorischen Gründen wäre es jedoch hilfreich, wenn Sie sich noch vor den Sommerferien anmelden – sobald Sie den Vertrag der Kammer unterschrieben haben.
Wenn Ihre Ausbildung regulär am 01.08. bzw. 01.09. beginnt, können Sie kurz vor den Sommerferien oder spätestens in den Sommerferien auf unserer Homepage Ihren Einschulungstag entnehmen. Am Einschulungstag werden Sie dann einer Klasse zugewiesen, erhalten Ihren Stundenplan und weitere Informationen.
Sie rufen die Seite schueleranmeldung.de/Betriebe auf. Falls Sie noch keine Zugangskennung haben, können Sie sich einfach registrieren und Auszubildende bei uns anmelden.
Im Feld „Notiz“ können Sie Anmerkungen für die Berufsschule hinterlassen, z. B.
Am Ende des Anmeldevorgangs generiert „Schüler Online“ ein eigenständiges Anmeldeformular, welches Sie uns mit Ihrem Stempel und Ihrer Unterschrift zusenden. Dieses Verfahren gilt auch für Umschüler, Nachzügler und EQJ'ler.
Wichtig: Formlose Anmeldungen, sowie veraltete oder sonstige Formulare können nicht berücksichtigt werden.
Für Auszubildende gibt es keine Anmeldefristen. Aus organisatorischen Gründen wäre es jedoch hilfreich, wenn Sie Ihre Auszubildenden noch vor den Sommerferien anmelden – sobald der Vertrag der Kammer unterschrieben wurde.
Wenn die Ausbildung regulär am 01.08. bzw. 01.09. anfängt, können Sie kurz vor den Sommerferien oder spätestens in den Sommerferien auf unserer Homepage den Einschulungstag Ihres Auszubildenden entnehmen. Am Einschulungstag werden die Auszubildenden dann einer Klasse zugewiesen, erhalten ihren Stundenplan und weitere Informationen.