Krankmeldung, Entschuldigung und Beurlaubung (Vollzeitschüler*innen)

Die folgenden Informationen gelten für Schüler*innen der allgemeinbildenden Bildungsgänge (bzw. Vollzeitschule), darunter Ausbildungsvorbereitung, Berufsfachschule, Fachoberschule und Berufliches Gymnasium. Auszubildende informieren sich bitte hier.


Krankheit

  • Wenn Sie krank sind, müssen Sie die Schulsozialarbeit anrufen.
    • Sagen Sie ohne Aufforderung Ihren Namen und Ihre Klasse.
    • Geht niemand ans Telefon, sprechen Sie laut und deutlich auf den Anrufbeantworter.
  • Jede Krankheit müssen Sie in der Schule entschuldigen.
    • Entschuldigungen richten Ihre Eltern (unter 18) oder Sie selbst (ab 18) schriftlich an die Klassenlehrkraft.

Beurlaubung

  • Wenn Sie aus anderen Gründen nicht die Schule besuchen können müssen Sie rechtzeitig (spätestens zwei Wochen vor der Abwesenheit) einen Urlaubsantrag bei der Klassenlehrkraft stellen.
  • Eine Beurlaubung kann nur aus wichtigen Gründen erfolgen, z. B. wegen der Beerdigung eines Verwandten.
  • Ein Urlaubsantrag kann abgelehnt werden.

Alles Weitere erfahren Sie auf S. 2 des Antragsformulars.


Ansprechpartner*innen

Frau Monika Austermann

Schulsozialarbeit

Herr Thomas Engels

Schulsozialarbeit

Thomas Engels

Herr Karsten Schönfeld

Schulsozialarbeit


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Unterrichts- und Pausenzeiten

Die erste Schulstunde beginnt um 07:30 Uhr. In der Regel wird im 90-Minuten-Raster unterrichtet, alle 90 Minuten gibt es eine 20-minütige Pause. Einige Klassen haben Abendunterricht (18:00–21:15).