Krankmeldung, Entschuldigung und Beurlaubung (Vollzeitschüler*innen)

Die folgenden Informationen gelten für Schüler*innen der allgemeinbildenden Bildungsgänge (bzw. Vollzeitschule), darunter Ausbildungsvorbereitung, Berufsfachschule, Fachoberschule und Berufliches Gymnasium. Auszubildende informieren sich bitte hier.

Krankheit

  • Wenn Sie krank sind, müssen Sie die Schulsozialarbeit anrufen.
  • Sagen Sie ohne Aufforderung Ihren Namen und Ihre Klasse.
  • Geht niemand ans Telefon, sprechen Sie laut und deutlich auf den Anrufbeantworter.

Beurlaubung

  • Wenn Sie nicht krank sind, aber aus anderen Gründen nicht die Schule besuchen können, müssen Sie rechtzeitig (am besten zwei Wochen vorher) einen Urlaubsantrag stellen.
  • Der Antrag wird bei der Klassenlehrkraft eingereicht.
  • Die Beurlaubung kann nur aus wichtigen Gründen erfolgen.
  • Der Urlaubsantrag kann abgelehnt werden.

Näheres zur Beurlaubung erfahren Sie auf S. 2 des Antragsformulars:

Beurlaubung

Frau Monika Austermann

Schulsozialarbeit

Herr Karsten Schönfeld

Schulsozialarbeit

Weitere Servicethemen

Downloads

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Unterrichts- und Pausenzeiten

Die erste Schulstunde beginnt um 07:30 Uhr. In der Regel wird im 90-Minuten-Raster unterrichtet, alle 90 Minuten gibt es eine 20-minütige Pause. Einige Klassen haben Abendunterricht (18:00–21:15).