Anmeldung, Einschulung und Abmeldung

In diesem Bereich finden Sie alle Informationen, wenn Sie sich auf einen Schulplatz bewerben wollen, ausbildungsbegleitend die Fachhochschulreife erwerben wollen (Doppelqualifikation), oder Auszubildende Ihres Betriebes an- bzw. abmelden wollen.

Anmeldung

  • Die Anmeldung erfolgt für alle über das Portal Schüler Online (schueleranmeldung.de).
  • Schüler*innen allgemeinbildender Schulen in Dortmund bekommen dafür von ihrer Schule ein Passwort. 
  • Wenn Sie nicht aus einer Dortmunder Schule kommen, können Sie sich ohne Passwort ebenfalls über „Schüler Online“ bewerben, nachdem Sie sich registriert haben. Beachten Sie dazu auch die Hinweise der Stadt Dortmund.

Die Anmeldeverfahren für Vollzeitbereich und eine duale Ausbildung unterscheiden sich:

Vollzeitschule (allgemeinbildende Bildungsgänge)

Sie wollen einen der Schulabschlüsse am RBBK erwerben? Bewerben Sie sich während der Anmeldefristen über das Portal „Schüler Online“ auf unsere Bildungsgänge. Noch unsicher? Starten Sie den Bildungsnavigator!

In stark nachgefragten Bildungsgängen können wir unter Umständen nicht alle Schüler*innen aufnehmen. Nach Abschluss der ersten Bewerbungsrunde stellt unser Berufskolleg in der Regel erneut freie Plätze bei „Schüler Online“ ein (Nachrückverfahren). Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

Duale Ausbildung (Teilzeitschule)

Für Auszubildende gibt es keine Anmeldefristen. Aus organisatorischen Gründen ist es wünschenswert, wenn Sie sich bzw. Ihre Auszubildenden noch vor den Sommerferien anmelden, sobald Sie den Vertrag der Kammer unterschrieben haben.

Wenn Ihre Ausbildung regulär am 01.08. bzw. 01.09. beginnt, können Sie im Laufe der Sommerferien auf der Schulhomepage Ihren Einschulungstag ablesen. An diesem Tag bekommen Sie Klasse, Stundenplan und weitere Informationen mitgeteilt.


Kontakt

Auskünfte zur Anmeldung erteilt das Schulbüro:

Frau Angie Okon

Schulbüro Raum A.0.20

Frau Ewelina Mlynarska

Schulbüro Raum A.0.20


Doppelqualifikation

Wenn Sie den mittleren Schulabschluss oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe besitzen, haben Sie am RBBK die Möglichkeit, parallel zur Berufsausbildung die Fachhochschulreife („Fachabitur“) in der Doppelqualifikation zu erwerben.

Mit der Fachhochschulreife können Sie alle Studiengänge an Fachhochschulen studieren.

Anmeldung


Abmeldung

  • Wenn Sie Ihre Auszubildenden von der Berufsschule abmelden wollen, ist eine eine schriftliche Mitteilung an das Schulbüro vonnöten (E-Mail, Fax, Brief).
  • Wenn die Abmeldung uns erreicht, wird automatisch ein Abgangszeugnis erstellt. Dieses muss selbständig im Schulbüro abgeholt werden, der Versand per Post ist ausgeschlossen.

Bitte belehren Sie Schüler*innen, die im laufenden Schuljahr unter 18 sind oder 18 werden, über die weitere Berufsschulpflicht.

Berufsschulpflicht

Nach der allgemeinen Schulpflicht schließt sich in Nordrhein-Westfalen die Schulpflicht in der Sekundarstufe II an. Bis zum Ende des Schuljahres, im dem Sie 18 werden, müssen Sie also eine Berufsschule oder sonstige Schule besuchen.

Die Schulpflicht in der Sekundarstufe II können Sie so erfüllen:

  • Aufnahme einer Ausbildung/Lehre
    Wer vor dem 21. Lebensjahr seine Ausbildung beginnt, ist bis zum Ende der Ausbildung berufsschulpflichtig.
  • Besuch einer Schule
    • Besuch der Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder einer Privatschule
    • Besuch eines Berufskollegs.
    • Besuch einer Weiterbildungseinrichtung (z.B. die Abendrealschule).
  • Teilnahme an einer Maßnahme zur Berufsvorbereitung der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters

Auch beim Freiwilligen Sozialen Jahr ruht die Schulpflicht in der Sekundarstufe II.

Weitere Servicethemen

Einschulung

Nach der Einschulung müssen Sie den Schulkontrakt unterzeichnen. Dieser belehrt Sie über Schulregeln, Nutzungsbedingungen für die Hard- und Software, den Datenschutz und Ihre Rechte bei Bild- und Tonaufnahmen.

Unterrichts- und Pausenzeiten

Die erste Schulstunde beginnt um 07:30 Uhr. In der Regel wird im 90-Minuten-Raster unterrichtet, alle 90 Minuten gibt es eine 20-minütige Pause. Einige Klassen haben Abendunterricht (18:00–21:15).

Krankmeldung und Beurlaubung

Eine Krankmeldung erfolgt bei einer spontanen Abwesenheit durch Krankheit. Jede Krankheit müssen Sie in der Schule entschuldigen. Die Beurlaubung ist für geplante Abwesenheiten gedacht. Das Verfahren unterscheidet sich für Schüler*innen aus dem Vollzeitbereich und Auszubildende.