Krankmeldung und Beurlaubung für Azubis

Die folgenden Informationen gelten für Auszubildende im dualen System (Berufsschule). Schüler*innen aus allgemeinbildenden Bildungsgängen informieren sich bitte hier.

Krankmeldung

  • Wenn Sie krank sind, melden Sie selbst oder Ihr Betrieb dies unverzüglich per E-Mail Ihrer Klassenlehrkraft (E-Mail-Adressen siehe Downloads).
  • Zur Entschuldigung einer Fehlzeit verwenden Sie immer das Entschuldigungsformular.
  • Die Entschuldigung einer Fehlzeit muss in der Regel spätestens am dritten Schultag nach Genesung erfolgt sein.
  • Sind Sie länger als zwei Wochen krank, muss die Entschuldigung spätestens zwei Wochen nach Erkrankung eingereicht werden.

Beurlaubung

  • Wenn Sie nicht krank sind, aber aus anderen Gründen nicht die Schule besuchen können, müssen Sie rechtzeitig (spätestens zwei Wochen vorher) einen Urlaubsantrag stellen.
  • Der Antrag wird bei der Klassenlehrperson eingereicht.
  • Die Beurlaubung kann nur aus wichtigen Gründen erfolgen.
  • Der Urlaubsantrag kann abgelehnt werden.

Näheres zur Beurlaubung erfahren Sie aus der zweiten Seite des Antragsformulars (siehe Downloads).

Krankmeldung

Beurlaubung