Krankmeldung und Beurlaubung

Eine Krankmeldung erfolgt bei einer spontanen Abwesenheit durch Krankheit. Jede Krankheit muss in der Schule entschuldigt werden. Die Beurlaubung ist für geplante Abwesenheiten gedacht. Sie muss spätestens zwei Wochen vor dem Termin beantragt werden und kann abgelehnt werden.

Das Verfahren unterscheidet sich für Schüler*innen aus dem Vollzeitbereich (allgemeinbildende Bildungsgänge) und Azubis (duales System):