Krankmeldung und Beurlaubung (Vollzeitschule)

Die folgenden Informationen gelten für Schüler*innen der allgemeinbildenden Bildungsgänge (Vollzeit-Schule), z. B. Ausbildungsvorbereitung, Berufsfachschule, Fachhochschulreife und Berufliches Gynasium. Auszubildende informieren sich bitte hier.

Krankheit

  • Wenn Sie krank sind, müssen Sie die Schulsozialarbeit anrufen.
  • Nennen Sie ohne Aufforderung Ihren Namen und Ihre Klasse.
  • Geht niemand ans Telefon, sprechen Sie laut und deutlich auf den Anrufbeantworter.

Beurlaubung

  • Wenn Sie nicht krank sind, aber aus anderen Gründen nicht die Schule besuchen können, müssen Sie vorher rechtzeitig (spätestens zwei Wochen im Voraus) einen Urlaubsantrag stellen.
  • Der Antrag wird bei der Klassenlehrperson eingereicht.
  • Die Beurlaubung kann nur aus wichtigen Gründen erfolgen.
  • Der Urlaubsantrag kann abgelehnt werden.

Näheres zur Beurlaubung erfahren Sie auf der zweiten Seite des Antragsformulars:

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Frau Monika Austermann

Schulsozialarbeit

Herr Karsten Schönfeld

Schulsozialarbeit