Diese berufsbegleitende Weiterbildung erfolgt in Teilzeit (Abendkurs).
Berufsbild
Staatlich geprüfte Techniker*innen arbeiten direkt mit dem Management und der technischen Leitung und Projektpartnern von Unternehmen zusammen. Die Anforderungen, die mit dieser Stellung verbunden sind, reichen von der Anlagenplanung und -ausführung über die Anlagenüberwachung bis hin zu Personalführungsaufgaben.
Ausbildungsverlauf
Im ersten Abschnitt (1. und 2. Jahr) der Weiterbildung werden die Kenntnisse und Fertigkeiten aufgefrischt, vertieft und erweitert. Dies sind elektro- und informationstechnische Grundlagen, die Steuerungstechnik, Betriebliches Management sowie der fachrichtungsübergreifende Lernbereich (Deutsch, Englisch, Politik, Betriebs- und Personalwirtschaft). Zusätzlich kann ein Kurs zur Vorbereitung auf die Prüfung zur Ausbildereignung belegt werden.
Im zweiten Abschnitt (3. und 4. Jahr) erfolgt die Fachbildung in den Bereichen der elektrischen Energieversorgung, der Mikrocomputertechnik, der Antriebstechnik und der Automatisierungstechnik. Der Unterricht im Betrieblichen Management wird vertieft. Während des dritten Jahres wird eine umfassende Projektarbeit erstellt und präsentiert.
Die Weiterbildung schließt mit praktischen und theoretischen Prüfungsteilen ab. Zusätzlich kann mit einer weiteren Klausur im Fach Mathematik die Fachhochschulreife erlangt werden.
Aufbauende Bildungschancen
Der Abschluss zum/zur Staatlich geprüften Techniker*in ist Voraussetzung zur Fortbildung zum/zur technischen Betriebswirt*in (Master Professional of Technical Management).
Der optionale Erwerb der Fachhochschulreife berechtigt zur Aufnahme eines Bachelorstudiums an einer Fachhochschule. Grundsätzlich gibt es hier keine Einschränkungen bei der Wahl der Studienrichtung.
Einzelne Hochschulen bieten auch den direkten Einstieg in ein Masterstudium nach dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule für Technik an. Die Zugangsvoraussetzungen regeln die Hochschulen selber (Vorkurse, Eingangsprüfungen, ...).
Die Handwerkskammer erkennt den Abschluss zum/r Staatlich geprüften Techniker*in als gleichwertig zum/r Meister*in an. Somit ist eine Selbstständigkeit im zulassungspflichtigen Handwerk auch ohne Meistertitel möglich (§7 (2) HwO).
Anmeldung in SchülerOnline
www.schueleranmeldung.de/ProdB/Startseiten/login.aspx