Dauer: 3 Jahre
- Hauptschulabschluss
- Berufsausbildungsverhältnis
- Augenoptiker (w/m/d)
Die Auszubildenden lernen in der 3-jährigen dualen Ausbildung die Anfertigung und Reparatur von Brillen und Sehhilfen sowie die professionelle Beratung ihrer Kunden. Nach erfolgreicher Prüfung vor der Handwerkskammer führen sie die Berufsbezeichnung „Augenoptikergeselle“ (w/m/d).
Augenoptiker*innen sind hoch qualifizierte Fachleute für gutes Sehen, die vielfältige Tätigkeiten aus Handwerk, Verkauf und dem Kaufmännischen verrichten. Sie...
Gerade diese Vielseitigkeit macht diesen Beruf besonders reizvoll. Gleichzeitig sind dadurch die Voraussetzungen für den Ausbildungserfolg breit gefächert. Sie umfassen neben handwerklichem Geschick und Verständnis für Physik, Biologie und Mathematik auch Modebewusstsein und Kommunikationsstärke.
Die Ausbildung findet an den drei Lernorten statt: Ausbildungsbetrieb, überbetriebliche Ausbildungsstätte und Berufsschule.
Im Ausbildungsbetrieb und der überbetrieblichen Ausbildungsstätte lernen die Auszubildenden den sicheren Umgang mit den Geräten, Werkzeugen und Werkstoffen in der Werkstatt und erwerben umfassende Beratungskompetenzen.
In der Berufsschule werden neben allgemeinbildenden Inhalten grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten aus dem Berufsfeld vermittelt. Dazu zählen die physikalischen Grundlagen der Optik, anatomischen Bedingungen des Sehens, Eigenschaften verschiedener Fassungsmaterialien, Fertigungs- und Instandsetzungsfähigkeiten, Eigenschaften und Wirkungen von Brillengläsern, Kontaktlinsen und vergrößernden Sehhilfen sowie allgemeine Beratungskompetenzen.
Das Robert-Bosch-Berufskolleg bietet im Zusammenhang mit der dualen Ausbildung eine Reihe weiterer Zusatzqualifikationen direkt vor Ort an:
Auszubildende, die die Fachhochschulreife oder das Abitur besitzen, können während der Berufsausbildung die Zusatzqualifikation „Betriebsassistent*in im Handwerk“ erwerben. Hier werden berufsübergreifende Qualifikationen folgender Disziplinen vermittelt:
Die Zusatzqualifikation wird als Teil III der Meisterprüfung anerkannt.
Auszubildende, die an der Zusatzqualifikation „Betriebsassistent*in im Handwerk“ teilnehmen, können zusätzlich den Kurs zur Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung vor der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer besuchen.
Neben umfangreichen Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit der Ausbildung stehen hier fachdidaktische Kenntnisse zur Vermittlung von Ausbildungsinhalten im Mittelpunkt.
Auszubildende, die den mittleren Schulabschluss oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe besitzen, haben die Möglichkeit, parallel zur Berufsausbildung die Fachhochschulreife (sog. Doppelqualifizierung) zu erwerben.
Das Angebot richtet sich an leistungsbereite und motivierte Auszubildende, die einen guten mittleren Schulabschluss haben und neben einem Berufsabschluss die Studierfähigkeit erlangen möchten.
Perspektivisch können Gesell*innen den Lehrgang oder ein Studium zum (staatlich geprüften) Augenoptikermeister (w/m/d) absolvieren oder (bei vorhandener Studierfähigkeit) ein Bachelor-/Master-Studium an einer der Hochschulen für Augenoptik aufnehmen.
Diese Abschlüsse berechtigen dazu, ein Augenoptikfachgeschäft zu leiten oder als selbstständige Unternehmer*innen zu führen. Darüber hinaus bieten sich zahlreiche Berufschancen in der augenoptischen Industrie.
Der Unterricht erfolgt in Teilzeitform an einem bis zwei Tagen pro Woche. Ziele des Unterrichts an unserem Berufskolleg sind insbesondere die Ausbildung der
Die Fachbildung erfolgt in unserem Hause in speziellen Fachräumen, um einen möglichst großen Praxisbezug herzustellen.
Berufsbezogener Lernbereich:
Berufsübergreifender Lernbereich:
Differenzierungsbereich:
Die Unterrichtsinhalte sind Lernfeldern zugeordnet und werden in größeren Themenzusammenhängen erarbeitet:
1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr |
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Kundenkommunikation und Service (360 Std.) | ||
LF 1 | LF 6 | LF 9 |
LF 3 | LF 12 | |
LF 4 | LF 13 | |
Fertigung und Instandsetzung (180 Std.) | ||
LF 2 | LF 5 | |
Augenoptische Versorgung (300 Std.) | ||
LF 7 | LF 10 | |
LF 8 | LF 11 |
Die Gesellenprüfung untergliedert sich in zwei Teile, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten abgelegt werden. Die Ausbildung gilt mit Bestehen der Gesellenprüfung Teil II nach der Regelausbildungsdauer von drei Jahren als bestanden.
Teil I | Teil II |
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Prüfungsbereich: | Prüfungsbereiche: |
Instandsetzung von Sehhilfen
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Dauer: 3 Jahre
Bereichsleitung
Augenoptik, Ausbildungsvorbereitung AVBVB und AVMBO, Ausbildung plus FHR und Betriebsassistent*innen im Handwerk