Herr Dr. Andreas Meyjohann
Sicherheit und Gesundheitsschutz
- Telefon: 0231 50-23146
- Fax: 0231 50-25120
Die aktuelle Situation erlaubt es uns, verantwortungsvoll einen großen Schritt zurück zur gelebten Normalität im Schulbereich zu gehen. Aus diesem Grund gelten ab dem 01.02.2023 neue Regelungen für alle Schulen.
Mit Ablauf des 31. Januar 2023 tritt die derzeitige Corona-Test- und Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO) außer Kraft. Die Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) wird mit wenigen Regelungen fortgeführt. Sonderregelungen für den Schulbereich wird es nicht mehr geben.